Im Rahmen der Kompromissfindung in der aktuellen Regierungskoalition scheiterte eine stärkere Ausgestaltung am Veto der CDU. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns im Falle einer weiteren Regierungsbeteiligung dafür ein, die in Sachsen ausgelassenen Punkte, wie beispielsweise die Zweckentfremdung von Wohnraum für gewerbliche Zwecke, im Gesetz zu ergänzen. Auch bei der Handhabung durch die Kommunen und den Möglichkeiten, Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot zu identifizieren und zu ahnden, wollen wir nachschärfen.
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