»DBSH Sachsen e.V.«
Frage 8

Die gesetzliche Verankerung mobiler Jugendarbeit wurde bisher nicht umgesetzt. Wir werden Sie sich dafür einsetzen, dies bei der folgenden Novellierung des LJHG zu berücksichtigen? Werden Sie außerdem die Möglichkeit nutzen, Jugendarbeit als zwingende Pflichtleistung im Gesetz festzuschreiben?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 12.08.2024:

Wir wollen die Jugendpauschale weiterentwickeln, um die Leistungen der Jugendarbeit – dazu gehört auch das Arbeitsfeld der mobilen Jugendarbeit – zu sichern und jedem Kind und Jugendlichen erreichbare Angebote zu bieten. Dies umfasst eine auskömmliche institutionelle und gut ausgestattete Förderung, um die soziale Arbeit zu stärken. Jugendarbeit ist Präventionsarbeit - insbesondere dort, wo junge Menschen verstärkt rechtsextreme Meinungen haben, wird eine gute, flächendeckende Jugendarbeit gebraucht. Wir wissen, was es heißt, wenn hier Kahlschlag erfolgt, wie nach 2009. Die gesellschaftlichen Kosten sind immens. Ob es eine Pflichtleistung werden kann: wäre schön, aber realistischerweise muss dazu mit den kommunalen Spitzenverbänden verhandelt werden. Einer Leistung muss immer Geld folgen - hier mauert das CDU-geführte Finanzministerium ziemlich grundsätzlich, wenn es um soziale Ausgaben geht.

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