Wir setzen uns auf Bundes- und Landesebene für Fördermittel für energetische Gebäudesanierung ein. Mittelfristig bedeuten Gebäude mit einem niedrigen Energiestandard deutlich höhere Nebenkosten für die Heizung, deshalb wirken Investitionen in die Gebäudehülle langfristig kostensenkend. Der Umbau zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung (bspw. Wärmepumpen) wird vom Bund bis zu 70% gefördert. Im Neubau ist zudem sinnvoll, wieder kleinere Wohneinheiten anzubieten. Die deutlich höhere Wohnfläche pro Kopf (1991: 29,2 m²/Person, 2022: 44,8 m²/Person) bedeutet aus Sicht des Klimaschutzes einen höheren Verbrauch an Ressourcen sowohl beim Bau dieser Wohnungen als auch bei dem Energieaufwand für Heizen, Kühlen und Warmwasserbereitung. Außerdem fordern wir vom Bund die Einführung des im Koalitionsvertrages vereinbarten Klimageldes. Sozialverträglicher Klimaschutz muss Einkommensunterschiede bei der Förderung beachten.
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