»Konzeptwerk Neue Ökonomie e.V.«
Frage 5

Wie stehen Sie zu zuletzt diskutierten Vorschlägen, die Tagebauflächen in öffentl. Eigentum zu überführen, um so gemeinwohlorientierte Rekultivierungskonzepte umsetzen und Folgekosten nach Ende des Kohlegeschäfts aus den Einnahmen neuer Geschäftsfelder (z.B. Erneuerbare Energien) tragen zu können?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 16.07.2024:

Immer dann, wenn mit sehr langfristigen Folgekosten („Ewigkeitskosten“) zu rechnen ist, braucht es angepasste, ebenfalls langfristig funktionierende Finanzierungskonzepte. Ein taugliches Instrument für solche Aufgaben, das im Zusammenhang mit den Ewigkeitskosten im beendeten Steinkohlebergbau (RAG-Stiftung) auch erfolgreich zum Tragen gekommen ist, ist das Konzept von Revierstiftungen. Bündnis 90/ Die Grünen hat ein Konzept dafür vorgelegt und ein bekenntnis zu einer Stiftung im Bundeskoalitionsvertrag verankern können. Eine Stiftung kann jedoch nur dann langfristig Sicherheit bieten, wenn sie langfristige Ertragsquellen im Stiftungsvermögen hat. Die Tagebaue und Kraftwerke selbst sind angesichts des Auslaufgeschäfts und der schwierigen Situation an den Energiemärkten offensichtlich keine geeigneten Ertragsquellen. Im Zuge der Ausformulierung solcher Stiftungsideen könnten deshalb auch Konzepte diskutiert werden, in denen etwa Grundstücke als künftige Ertragsquellen eingebracht werden müssten. Im Gegenzug könnte dann die Stiftung – je nach Ausstattung im Kapitalstock – auch Teile der Folgekostenverantwortung übernehmen. Auch eine Zusammenführung von langfristigen Folgeverpflichtungen aus DDR-Alttagebau und derzeitiger Tagebautätigkeit könnte so im Interesse künftiger Generationen ins Auge gefasst werden.

zurück



Impressum