Wir wollen die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern in einem Lehrkräftebildungsgesetz und nicht durch eine Lehramtsprüfungsordnung regeln. Dabei wollen wir Lehramtsstudiengänge von gleicher Qualität und Dauer, die sich an Schulstufen und nicht an Schularten orientieren. Das Lehramt für inklusive Pädagogik soll das Förderschullehramt ablösen, gleichzeitig wollen wir verpflichtende inklusionspädagogische Module in allen Lehramtsstudiengängen verankern. Wir sehen die Dominanz der Fachwissenschaften gegenüber den Fachdidaktiken und der Bildungswissenschaft kritisch und wollen die Rolle der Zentren für Lehrkräftebildung weiter stärken, um eine Lehramtsausbildung aus einem Guss zu ermöglichen. Wir sehen die Notwendigkeit, die Prüfungslast, insbesondere im Vorfeld des 1. Staatsexamens durch die Parallelität von wissenschaftlicher Arbeit und schriftlichen Prüfungen, zu reduzieren. Mit der Lehrplanüberarbeitung von 2019 wurden die Themen politische Bildung, Medienbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung breiter als zuvor in den Schulen verankert und finden sich seither als thematische Schwerpunkte in der 3. Phase der Lehrkräftebildung in den zentralen Fortbildungsakademien. Wir streben an, dass sich diese Querschnittsthemen deutlicher und früher in der Lehrkräftebildung niederschlagen, also auch als obligatorische Module in der hochschulischen Ausbildung oder im Referendariat. Als Blaupause könnte hier das Modul „Politische Bildung für alle“ an der TU Dresden dienen. Insgesamt streben wir eine größere Praxisnähe der Lehrkräftebildung an. Praxisphasen im Studium sollten früher einsetzen und gut begleitet werden. Ein längeres Blockpraktikum oder ein Praxissemester sollte fester Bestandteil jedes Lehramtsstudiums sein. Entsprechend der neuen Beschlusslage der KMK sind wir offen für die Erprobung dualer Lehramtsstudiengänge. In allen Praxisphasen – schulpraktische Übungen, Praktika, Referendariat – muss genug Zeit und Gelegenheit gegeben sein für wissenschaftliche Reflexion und Rückkopplung mit der Hochschule.
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