»Landeskonferenz Hochschulsport Sachsen e.V.«
Frage 3

3. Planen Sie Key-Performance-Indicators für die Sport- und Gesundheitsförderung an den Hochschulen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 23.07.2024:

Die Einführung und die daraus folgende Abrechenbarkeit von Leistungskennzahlen ist Teil der Hochschulfinanzierung und der Hochschulsteuerung gemäß § 11 Abs. 2 und 4 SächsHSG. Daneben sind die Ziele der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung für diese Betrachtung von Bedeutung. Die Hochschulentwicklungsplanung und -steuerung entzieht sich unserem Einfluss. Zur Finanzierung erhalten die Hochschulen ein Globalbudget zur Aufgabenerfüllung, somit auch für die gesetzliche Aufgabe Sport-und Gesundheitsförderung. Dem Grundsatz der Hochschulautonomie und auch dem Leitgedanken des Hochschulgesetzes folgend, soll die steuernde staatliche Einflussnahme nur moderat und nicht detailtief erfolgen. Eine gesetzliche Einführung der gewünschten Leistungskennzahlen würde diesem Grundsatz nicht entsprechen und das umfangreiche hochschulische Berichtswesen erweitern.

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