Diese Frage bezieht sich auf Bundesrecht.
Eine Positivliste bei Arzneimitteln ist aus BÜNDNISGRÜNER Sicht, anders als zu dem Zeitpunkt, als dieser Vorschlag erstmals diskutiert wurde, nicht mehr nötig und könnte zudem die Versorgung gesetzlich Versicherter mit neuen und hochwirksamen Arzneimitteln beeinträchtigen. Mit den Regelungen des AMNOG sowie der 2022 eingeführten rückwirkenden Geltung des vereinbarten Erstattungsbetrags bei neu eingeführten Medikamenten liegen grundsätzlich hinreichend Instrumente vor, um die Arzneimittelpreise zu begrenzen. Generell sind gerade vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenversicherung aus unserer Sicht auch die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in der Verantwortung, zu einer wirtschaftlichen und bedarfsgerechten Versorgung beizutragen. In den vergangenen Jahren wurden eine Reihe von Regelungen geschaffen, um das Regressrisiko zu verringern. Dazu gehört beispielsweise die Beratung bei einer statistischen Auffälligkeit. Zudem sind etwa Blankoverordnungen bei Heilmitteln von den Verordnungsbegrenzungen ausgenommen. Gleichwohl haben wir ein großes Interesse daran, dass Vertragsärztinnen und Vertragsärzte von unnötiger Bürokratie entlastet werden. Vor diesem Hintergrund ist die Selbstverwaltung in der Pflicht, Verfahren zu vereinfachen und zu verschlanken. Auch wir als Teil der Gesetzgebung werden dazu beitragen, dass die Belastungen durch Bürokratie reduziert werden.
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