»Sächsische Landesärztekammer«
Frage 6

Wie steht Ihre Partei zu den Plänen der Bundesregierung betreffend die Krankenhaus reform und wie können eventuell drohende Klinikinsolvenzen verhindert werden?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 09.04.2024:

Eine Krankenhausreform ist notwendig; in Sachsen haben wir allerdings bereits ein bedarfsgerechtes Versorgungssystem mit Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorgern sowie den Fachkrankenhäusern. Um in den ländlichen Regionen auch weiterhin die Regelversorgung z.B. durch Gesundheitszentren sicherstellen zu können, ist die Krankenhausreform auf Bundesebene unerlässlich, denn mit den Vorhaltepauschalen soll genau dies abgedeckt werden. Im Zuge der Reform kann es zu strukturellen Veränderungen bei den Fachabteilungen der Krankenhäusern kommen. Zum aktuellen Zeitpunkt kann dies nicht abschließend beantwortet werden. Die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen der Krankenhäuser und die damit verbundenen Defizite resultieren aus Tarifsteigerungen für das Personal und rasant gestiegenen Betriebskosten durch Inflation und Energiepreise. Weiterhin beruhen die Defizite der Kliniken auch auf gesunkenen Fallzahlen seit der Corona-Pandemie. Diese haben und werden sich auch nicht wieder auf das Niveau vor der Pandemie entwickeln, auch weil mehr Behandlungen und Operationen ambulant durchgeführt werden. Ebenso wird sich eine bereits schon länger andauernde Entwicklung zu kürzeren Behandlungszeiten auch nicht zurückdrehen lassen. Dies betrifft jedoch komplett die Finanzierung durch den Bund, da es Personal- und Betriebskosten sind. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang bereits Milliarden für Pandemie- und Energiehilfen für die Krankenhäuser zur Verfügung gestellt. Über das Transparenzgesetz soll nochmals Unterstützung erfolgen. Dabei wurde eine schnellere Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen beim Pflegepersonal und eine Erhöhung des Pflegentgeltwertes festgelegt. Als Bundesland sind wir für die Förderung der Investitionskosten zuständig. Wenn durch die Bundesreform Transformationskosten, die es bei baulichen und technischen Veränderungen geben wird, anfallen, müssen wir diese Gelder im nächsten Doppelhaushalt einplanen und damit unsere sächsischen Krankenhäuser bei der Bundesreform unterstützen.

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