»Landeskonferenz Hochschulsport Sachsen e.V.«
Frage 10

10. Inwieweit wird der Hochschulsport an den dualen Hochschulen Sachsen ab 2025 berücksichtigt.


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 23.07.2024:

Sächsische Berufsakademien, die zukünftig zur Dualen Hochschule weiterentwickelt werden sollen, verfügen in der Regel nicht über eigene Sportstätten. Stattdessen nutzen Studierende häufig die Sporteinrichtungen der umliegenden Hochschulen oder öffentliche Sportanlagen. Diese Kooperation ermöglicht es den Studierenden, an einem breiten Angebot von Sport- und Freizeitaktivitäten teilzunehmen, ohne dass die Berufsakademien eigene Sportstätten unterhalten müssen. Die Duale Hochschule wird zum 01.01.2025 als Hochschule im Sinne des Sächsischen Hochschulgesetzes ihre Arbeit aufnehmen, dazu gehört in der Aufgabenwahrnehmung in § 5Abs. 2 Nr. 13 SächsHSG auch die Förderung des Hochschulsports. Inwieweit es notwendig sein wird, dafür neue Sportstätten zu bauen können wir hier noch nicht bewerten. Denkbar ist, da sich die Dualen Hochschulen vorrangig in Mittelstädten befinden, dass es den Wunsch gibt, neue Nutzungen in leerstehende Objekte zu bringen - in dem Zuge könnten sich sinnvolle Vorhaben ergeben. Andernfalls haben aber auch die bestehenden Kooperationen ihren Wert angesichts knapper Flächen. Man wird das im Laufe der Entwicklung der Dualen Hochschule aufrufen und gemeinsam besprechen müssen.

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