Als Meilenstein erachten wir, dass mit dem Grundversorgungszuschuss gemäß WbFöVO Personalausgaben für das hauptberuflich tätige pädagogische Personal, das für die Grundversorgung der Erwachsenen mit Bildungsangeboten in einer Region benötigt wird, künftig verlässlich finanziert werden. Aus BÜNDNISGRÜNER Sicht muss zudem die finanzielle Ausstattung der Weiterbildungsträger insgesamt auskömmlich sein, auch um Verträge für freie und nebenberufliche Lehrkräfte bzw. Kursleiterinnen und Kursleiter fair und attraktiv gestalten zu können – gerade in Ermangelung bundes- oder landeseinheitlicher Vorschriften für die Honorargestaltung. Da die Höhe der Vergütung zwischen den Einrichtungen variiert, sind auch die kommunalen Entscheidungsgremien sowie freien Träger in der Verantwortung, Grundsätze zur Vertragsgestaltung oder Richtwerte festzulegen und sich an der Schaffung einer auskömmlichen finanziellen Basis für eine faire Vergütung zu beteiligen.
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