Mit der Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes haben wir erstmals Mindestvertragslaufzeiten während der Promotionsphase aufgenommen, diese liegt bei 3 Jahren. Damit soll ein verlässlicher Zeithorizont für einen ungeteilten Vertrag ermöglicht und kurze und wiederholte Befristungen vermieden werden. Erhebungen zeigen, dass die durchschnittliche Promotionsdauer bei 5,7 Jahren liegt, wobei es Fächerkulturen gibt, bei denen erhebliche Abweichungen nach unten gleichfalls ersichtlich sind. Mit der geplanten Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes soll nun ebenfalls eine Mindestvertragslaufzeit für den Erstvertrag während der Promotionsphase von 3 Jahren umgesetzt werden, dies knüpft an die Rechtslage in einzelnen Ländern und die Diskussion, die Anzahl der Verträge während der Promotionsphase zu verringern, an. Bund und Länder sind gleichermaßen in der Pflicht planbare Beschäftigungsbedingungen zu gewährleisten.
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