»Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.«
Frage 4

Wie werden Sie sicherstellen, dass Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen an allgemein zugänglichen Arbeitsplätzen am ersten Arbeitsmarkt geschaffen werden, ohne dass diese gleichzeitig eine Minderung ihrer Sozial- und Altersversicherung erfahren?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 09.07.2024:

Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen und Rechte auf dem Arbeitsmarkt wahrnehmen können. Unser Ziel ist es, Beschäftigungsmöglichkeiten und -bedingungen für Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern. Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Arbeit wie alle und sollen ihre Arbeit frei wählen und damit ihren Lebensunterhalt verdienen können. Deshalb setzen wir uns für eine bessere Beratung und Berufsorientierung für Menschen mit Behinderung durch Arbeitsagenturen, Schulen und Berufsschulen ein. Dies umfasst auch berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten und individuelle Begleitung durch Jobcoaches, die Menschen mit Behinderungen unterstützen, für sie passende Arbeitsplätze zu finden. Wenn möglich soll Peer-Beratung berücksichtigt werden. Wir fördern die Gründung von Inklusionsfirmen und -betrieben und setzen uns dafür ein, dass das sächsische Vergaberecht Kriterien erhält, die gute Inklusion belohnen. Um den Übergang von Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern, befürworten wir eine begleitende Betreuung und Unterstützung durch erfahrene Fachkräfte und fordern eine faire Entlohnung für eine gute Absicherung im Alter. Wir wollen, dass der Freistaat Vorbild für eine inklusive Beschäftigung ist. Deshalb setzen wir uns für eine inklusive Verwaltung und einen öffentlichen Dienst ein, in dem Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt arbeiten können. Unser Ziel ist die Erhöhung der Quote für die Einstellung von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst von 5 auf 10 Prozent. Wir fordern die Umwandlung von noch vorhandenen Außenarbeitsplätzen in Festanstellungen. Die öffentliche Hand soll hier mit gutem Beispiel vorangehen.

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