Eine Benachteiligung ist nicht erkennbar. Es gibt Flächenmanagementgrundsätze auf der Internetseite der BVVG. Da steht, welche wirtschaftlichen, ökologischen und agrarstrukturellen Aspekte zu Grunde gelegt werden. Gebote werden nicht berücksichtigt bei wissentlicher Ausbringung von gentechnisch verändertem Saatgut, nicht ordnungsgemäßer Betriebsführung und nachweislich unzutreffende Angaben. Benachteiligt werden also Betriebe, die nicht ordnungsgemäß wirtschaften oder falsche Angaben machen. Ökologisch wirtschaftende Betriebe haben grundsätzlich die gleichen Chancen Flächen zu pachten wie auch konventionell wirtschaftende Betriebe mit nachhaltigem Betriebskonzept. Wir werden auf Bundesebene aber wiederholt anregen, Ökobetriebe bei der Verpachtung von BVVG-Flächen noch besser als bisher zu berücksichtigen.
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