Diese Frage bezieht sich auf Bundesrecht.
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP wurden neben weiteren neuen Versorgungsformen wie etwa Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren auch Gesundheitskioske vereinbart. Im aktuellen Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes sind zu den vereinbarten neuen Strukturen keine Regelungen enthalten. Inwieweit im parlamentarischen Verfahren eine Regelung zur Ermöglichung von Gesundheitskiosken ergänzt wird, wird dann im Lichte der konkreten Regelungsvorschläge sowie der weiteren Ergänzungen geprüft werden. Ob Gesundheitskioske die in sich gesetzten Erwartungen erfüllen können, hängt auch von der Ausgestaltung sowie von den jeweiligen regionalen Gegebenheiten ab.
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