Sprachmittlung in medizinischen Versorgungsstrukturen ist für den Behandlungserfolg essentiell. Derzeit versorgen spezielle Flüchtlingsambulanzen in Chemnitz und Leipzig geflüchtete Menschen, unterstützt auch durch Sprachmittler*innen. Daneben können Sprachmittler*innen (u.a. SprInt) in Kliniken und (psychotherapeutischen) Praxen eingesetzt werden. Die Finanzierung von Sprachmittlern erfolgt nun auf der Grundlage des Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes dergestalt, dass der Freistaat den Kommunen einen Pauschalbetrag zuwendet, welcher u.a. für Sprachmittlung verwandt werden kann. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns dafür ein, dass die Kommunen für diese wichtige Aufgabe ausreichend Gelder zur Verfügung gestellt bekommen. Dennoch ist mit den bestehenden Strukturen eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Sprachmittlung im Gesundheitsbereich regional verschieden gut aufgestellt. Daher unterstützen wir ausdrücklich die Forderung der Aufnahme von Sprachmittlung in den Leistungskatalog des SGB V.
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