»Sächsische Landjugend e.V.«
Frage 4

Aufgrund der Marginalisierung der Jugendarbeit sind kaum Fachkräfte zu gewinnen. Eine Lösung wäre die Ausbildung von Dual-Studierenden, was im ländlichen Raum für freie Träger der Jugendarbeit allerdings nicht gefördert wird. Wie können Träger vom Land in der Finanzierung unterstützt werden?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 15.04.2024:

Wir sind uns der Herausforderung bewusst, qualifizierte Fachkräfte für die Jugendarbeit zu gewinnen – besonders im ländlichen Raum. Studiengänge werden jedoch von den Hochschulen auf Basis ihrer Autonomie eingerichtet. Eine direkte Förderung spezifischer Studiengänge durch das Land liegt außerhalb des Einflussbereichs. Mit der Einführung der Dualen Hochschule ab dem 01. Januar 2025, die die Prinzipien der heutigen Berufsakademie übernimmt, ergeben sich neue Chancen. Einrichtungen haben die Möglichkeit als Praxispartner der Hochschule zu agieren, indem sie eine bestimmte Anzahl von Studienverträgen anbieten bzw. abschließen. Entsprechend stellt die Hochschule die vereinbarte Anzahl an Studienplätzen bereit. Auch freie Träger der Jugendarbeit können mit Hochschulen kooperieren und Studienverträge anbieten. Die Vergütung der Studierenden erfolgt durch die Praxispartner im Rahmen der Nachwuchsgewinnung und -ausbildung als wichtige Investition in ihre eigene Zukunft. Wir BÜNDNISGRÜNE erkennen die Ungleichverteilung von Ressourcen im Bereich der Jugendhilfe zwischen den Landkreisen in Sachsen und setzen uns dafür ein, landesweit gültige Mindeststandards zu etablieren. Ziel ist es sicherzustellen, dass alle Kinder unter gleichwertigen Bedingungen in Sachsen aufwachsen können. Dabei setzen wir auf die Weiterentwicklung der Jugendpauschale und eine auskömmliche institutionelle und gut ausgestattete Förderung, um die soziale Arbeit zu stärken (siehe Antwort auf Frage 1.1).

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