»Hausärzteverband Sachsen«
Frage 6

Notfallversorgung Die Vorschläge, mit der Reform von Notaufnahmen und Rettungsdiensten Integrierte Notfallzentren zu schaffen, sind inakzeptabel. Wie stehen Sie zu den Plänen, Integrierte Notfallzentren zu schaffen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 17.05.2024:

Diese Frage bezieht sich auf Bundesrecht. Die aktuelle Steuerung von (Notfall-)Patientinnen und Patienten in die bedarfsgerechte ambulante bzw. stationäre Versorgung ist unzureichend. Die bestehende strikte Sektorentrennung und fehlende digitale Vernetzung (z.B. zwischen Notaufnahmetresen und Terminservicestellen) führen zu Fehlanreizen sowie Über-, Unter- und Fehlversorgung. Verschiedene Pilotprojekte haben gezeigt, dass eine Steuerung über vernetzte Leitstellen (112 und 116117) und einen gemeinsamen Tresen vor Integrierten Notfallzentren (bzw. derzeit vor Notaufnahmen mit Portal- oder Notdienstpraxen) zu einer bedarfsgerechteren Versorgung der Patientinnen und Patienten und einer Entlastung von Notaufnahmen und kassenärztlichem Notdienst führt. Durch die geplante Einrichtung von Integrierten Notfallzentren, bestehend aus einer Notaufnahme, einer KV-Notdienstpraxis und einem gemeinsamen Tresen, an ausgewählten Krankenhäusern wird ein zentraler Steuerungs- und Behandlungsort für die Menschen geschaffen, die fußläufig oder (nicht dringlich) mit dem Rettungsdienst das Krankenhaus erreichen. Besonders für Personen, die einer ambulanten Behandlung und Ressourcen des Krankenhauses (bspw. CT-Bildgebung) bedürfen, kann so schneller und bedarfsgerechter geholfen werden, bei gleichzeitiger Reduktion von zeitlichen und personellen Aufwänden. Wir gehen davon aus, dass sich die Einrichtung einer KV-Notdienstpraxis in einem INZ und deren Öffnungszeiten am tatsächlichen Bedarf vor Ort orientieren und damit regional, in Abhängigkeit der Notfallversorgungskapazitäten der Krankenhäuser und der KV und des Patientenaufkommens, unterschiedlich ausgestaltet werden. Bereits bestehende Portal- oder Notdienstpraxen in räumlicher Nähe zu Krankenhäusern sollen dabei nicht ersetzt, sondern in die INZ integriert werden.

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