»Bündnis Ökonomische Bildung Deutschland e.V.«
Frage 2

Experten empfehlen als Mindeststandard, ökonomische Bildungsinhalte in allen Schulformen in der Sekundarstufe I jeweils mit 200 Unterrichtsstd. zu verankern. Welche Maßnahmen streben Sie an, um die Ökonomische Bildung in allen Schularten in diesem Umfang im Unterricht zu verankern?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 08.08.2024:

Ökonomische Bildung ist fester Bestandteil sächsischer Lehrpläne. An Oberschulen wird das Fach „Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales“ (WTH) in den Klassenstufen 7 bis 9 unterrichtet (zwei Wochenstunden in Klasse 7, drei Wochenstunden in Klasse 8 und 9); an Gymnasien gibt es Unterricht im Fach „Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft“ (G/R/W) in den Klassenstufen 7-10 (eine Wochenstunde in den Klasse 7 und 8, zwei Wochenstunden in Klasse 9 und 10). In der Sekundarstufe II ist G/R/W verpflichtend als (zweistündiges) Grundkursfach zu belegen, sofern nicht von den einschlägigen Ersetzungsregelungen gemäß Schulordnung Gebrauch gemacht wird. Wir BÜNDNISGRÜNE erachten die Einbindung ökonomischer Bildungsinhalte in ein interdisziplinär angelegtes Fach als zielführend. Zudem begrüßen wir es sehr, dass im Strategiepapier zum „Bildungsland Sachsen 2030“ die Verankerung des fächerverbindenden Unterrichts in den Stundentafeln aller Schulen vorgesehen ist, so wie wir es lange gefordert haben. Der fächerverbindende Unterricht ist besonders geeignet, themen- bzw. projektorientiert zu arbeiten und außerschulische Partner und Lernorte einzubeziehen. Beides ist, neben dem klassischen Unterricht, für die Vermittlung ökonomischer Bildungsinhalte sehr wertvoll. Ergänzend werden in Sachsen, verstärkt seit der Corona-Pandemie, digitale Module für den Unterricht oder als Selbstlernmodule angeboten. Hier sind erste Module mit ökonomischen Inhalten eingestellt, eine Erweiterung erfolgt regelmäßig.

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