Wir BÜNDNISGRÜNEN bekennen uns zum Schutz des Wolfes und vertreten Abschüsse nur in besonders begründeten Einzelfällen. Mit dem Erreichen des Europäischen Schutzziels der Erhaltung bzw. Wiederherstellung überlebensfähiger Wolfspopulationen, ist eine Änderung des europäischen Rechtsrahmens möglich. Die Anzahl der in Deutschland lebenden Wölfe muss dafür realitätsgetreu abgebildet werden. Für ein weitestgehend konfliktarmes Miteinander von Weidetierhaltung und Wölfen ist der Herdenschutz unabdingbar. Um die Konflikte zu lösen, müssen wir weiter mit allen Akteuren im Gespräch bleiben. Die Entnahme verhaltensauffälliger Einzelwölfe (Wölfe, die den zumutbaren Herdenschutz überwinden) muss tierschutzgerecht und rechtssicher in kurzer Zeit nach Übergriffen möglich sein.
Die Entnahme von Wölfen wird auch künftig auf Grundlage von §§ 45, 45a Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erfolgen. Diese Bestimmungen setzen die europäische Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-RL) in deutsches Recht um. Ob die Regelungen des BNatSchG den Behörden einen Spielraum für die Zulassung von Wolfsentnahmen eröffnen, wird gerade in Niedersachsen gerichtlich geklärt. Falls ja soll eine solche Anpassung in Sachsen über einen ermessensleitenden Erlass erfolgen.
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