Es ist zu beachten, dass die Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII grundsätzlich eine weisungsfreie kommunale Pflichtaufgabe ist. Den Landkreisen und Kreisfreien Städten obliegt als örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 79 i.V.m. § 85 Abs. 1 SGB VIII die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben, einschließlich der Planungs- und Finanzierungsverantwortung und deren Ausgestaltung.
Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns dafür ein, dass alle jungen Menschen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben und teilgeben können. Wir wollen die inklusive und interkulturelle Jugendarbeit stärken, um sicherzustellen, dass alle Kinder und Jugendlichen miteinbezogen werden und Zugang zu entsprechenden Angeboten haben. Wir setzen uns dafür ein, dass weitere inklusive Leistungen entwickelt und bereits bestehende Leistungen inklusiv weiterentwickelt werden. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe bis 2028 gestellt. Wir wollen die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen aktiv voranbringen und die Kommunen dabei unterstützen. Damit die Reform hin zu einem inklusiven SGB VIII gelingt, muss ihre Finanzierung gesichert sein. Es braucht Mittel im nächsten Haushalt, um beispielsweise Jugendtreffs oder Ferienfreizeiten barrierefrei zu gestalten. Darüber hinaus müssen die Jugendämter fachlich qualifiziert ausgestattet und Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiter*innen im Bereich der Jugendarbeit geschaffen werden. Eine inklusive Jugendhilfe kann nur durch die Schaffung zusätzlicher Studienplätze für die Ausbildung von Verfahrenslotsen und die Entwicklung einer landesweiten Strategie für die bestmögliche Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen in Sachsen erreicht werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass es für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit Regelungen gibt, um den Anteil der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte zu erhöhen bzw. die migrationsgesellschaftliche Kompetenz von Beschäftigten in den Kommunen zu fördern. Jugendselbstorganisationen sollen zudem in ihrer Gründung und ihrem Bestehen gestärkt werden.
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