Die energetische Nutzung von Biomasse für Biogas und Biomethan kann einen Beitrag zur Energiewende leisten, insbesondere im Bereich der gesicherten, flexiblen Kraftwerksleistung (vieler kleinerer Anlagen kumuliert). Biogasanlagen, Biomethan-BHKW und Holz(heiz)kraftwerke können die erneuerbare Energieerzeugung aus Wind und Sonne sinnvoll ergänzen. Dabei muss jedoch zukünftig sichergestellt werden, dass die Anlagen flexibel und bedarfsgerecht betrieben werden.
Grundsätzlich sind dem jedoch, durch die Flächenkonkurrenz der Biomasse zur landwirtschaftlichen Produktion, Grenzen gesetzt. Für uns BÜNDNISGRÜNE gilt der Grundsatz „Teller vor Tank“. Dabei ist festzustellen, dass die Effizienz von Energiepflanzen gegenüber anderen energetischen Nutzungsformen vergleichsweise gering ist, die Wirtschaftlichkeit gegenüber Wasserstoff derzeit wiederum größer ist.
Wir setzen uns für eine adäquate Berücksichtigung von Biogas im zukünftigen deutschen Energiemix ein. Die aktuell diskutierte Kraftwerkstrategie inklusive eines zukünftigen Kapazitätsmechanismus sowie das vorhandene Förderregime des EEG gilt es entsprechend so (weiter) zu entwickeln, dass keine Fehlanreize für eine übermäßige Biomassenutzung entstehen. Ein wirtschaftlicher Betrieb von systemdienlichen Anlagen hat dabei dennoch gewährleistet zu sein.
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