Wir sehen die Notwendigkeit für eine übergreifende Abstimmung der Förderung der Erinnerungskultur durch den Freistaat. Dafür wollen wir einen kontinuierlichen Austausch der Staatsregierung mit allen relevanten Akteur*innen schaffen. Zusätzlich zum Entwicklungskonzept der StSG für ihren Aufgabenbereich, sind dabei für uns unter anderen folgende Themen wichtig:
- stabile Zusammenarbeit von StSG und freien Trägern oder Initiativen mit Bildungseinrichtungen (Schule und Jugendarbeit), einschließlich der Sicherung pädagogischer Qualität und fachlicher Beratung
- ressortübergreifende Koordination innerhalb der Staatsregierung (insb. Bereiche Kultur, Bildung, Jugendhilfe, Demokratie, Regionalentwicklung, Tourismus, gesamtstaatliche Jubiläen und Themenjahre) mit Blick auf Standards, z.B. hinsichtlich wissenschaftlicher Fundierung, Beteiligungsorientierung, Gegenwartsbezug und Berücksichtigung aktueller gesellschaftlicher Debatten, Kooperationen, europäischer und internationaler Vernetzung, diversitätssensibler Publikumsentwicklung, Schutz vor rechtsextremistischen Einschüchterungen und Angriffen
- inhaltliche Schwerpunkte und noch zu entwickelnde Themen wie z.B. Kolonialgeschichte, Provenienzforschung, Verfolgungsgeschichte der Sint*izze und Rom*nja, NSU
- räumliche, objektbezogene, methodische und zielgruppenbezogene Konzepte, u.a. zur Auseinandersetzung an authentischen und anderen Orten, Öffnung von Erinnerungsorten für Engagierte und zivilgesellschaftliche Initiativen, für Stadtgesellschaft bzw. lokale Öffentlichkeit, digitale und mobile Erinnerungsformate.
- Fortentwicklung der Förderinstrumente mit Blick auf die Unterstützung von organisatorischer und konzeptioneller Aufbauarbeit und längerfristigen Entwicklungs- und Planungsprozessen
- Bedarfserfassung für Beratung und Fachaustausch
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