Das Tierschutzrecht fordert zurecht eine artgerechte Haltung. Dies ist insbesondere bei sogenannten gefährlichen und/oder exotischen Tieren besonders aufwendig und erfordert viel Sachkunde beim Tierhalter. Bei der zunehmenden Belastung der Tierheime spielt auch – soweit Tierheime überhaupt ausgestattet sind – die Abgabe dieser Tiere eine Rolle. Wir halten deshalb eine Gefahrtierverordnung für sinnvoll, um Verbesserungen herbeizuführen. Zur Umsetzung und zur besseren Durchsetzung von tierschutzrechtlichen Regelungen braucht es neben Verordnung und Gesetzen ebenso die personellen Voraussetzungen in den Behörden. Deshalb setzen wir uns für eine bessere personelle Ausstattung von Veterinärämtern ein, so dass Tierschutzverstöße in der Tierhaltung, der Tierzucht und bei Tiertransporten geahndet und entsprechende Kontrollen durchgeführt werden können
Auch bei sogenannten Gefahrtieren geht es darum, die Tierheime besser finanziell auszustatten, damit diese insbesondere sachkundiges Personal zur Betreuung dieser Tiere einstellen können. Darum werden wir auch in der nächsten Legislaturperiode für eine bessere finanzielle Ausstattung der Tierheime einstehen.
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