»Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V.«
Frage 7

Wie stellen Sie Bildungsgerechtigkeit angesichts unterschiedlicher Ausgangsbedingungen und Fähigkeiten von Schüler*innen sicher, insbesondere beim Zugang zu (Regel-)Schulen und Schulübergängen, speziell beim Übergang auf das Gymnasium?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 09.07.2024:

Wir BÜNDNISGRÜNE stellen Bildungsgerechtigkeit konsequent in den Mittelpunkt unserer Bildungspolitik. Wir sichern den Zugang zu Bildung, stärken individuelle Bildungswege und setzen Mittel gezielt dort ein, wo sie wirklich gebraucht werden. Chancengerechtigkeit und Leistungsorientierung bilden für uns keinen Widerspruch. Unter unserer Regierungsbeteiligung ist es endlich gelungen, auch in Sachsen Schulen des längeren gemeinsamen Lernens (Gemeinschaftsschulen, Oberschulen+) gesetzlich zu verankern. Diesem ersten Schritt müssen weitere folgen, weshalb wir die hohen Hürden bei der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule oder Oberschule+, insbesondere die Vorgaben zur Mindestzügigkeit, absenken wollen. Wir sind überzeugt: Schulen, an denen alle Schüler*innen entsprechend ihrer Fähigkeiten und Neigungen gefördert werden und an denen alle Schulabschlüsse möglich sind, sind Motoren sozialer Integration. Gleichzeitig entfällt der Druck, der an den Übergängen des Bildungssystems entsteht. Ferner arbeiten wir für echte, gebundene und rhythmisierte Ganztagsschulen, um Bildungsbenachteiligungen entgegenzuwirken. Wir wollen Schulen mit besonderen Bedarfen gezielt unterstützen und haben in Regierungsverantwortung die Erarbeitung eines Sozialindex vorangetrieben. Dieser kam bei der Auswahl der Schulen für das Startchancen-Programm erstmals zur Anwendung; wir streben auch künftig nach einer stärkeren Berücksichtigung eines herausfordernden sozialen Umfelds und der Zuweisung zusätzlicher Stellen und finanzieller Mittel. Das Assistenz- und Unterstützungssystem an Schule, Schulsozialarbeit sowie Programme wie die Familienschulzentren sollen künftig vermehrt an den Schulen ausgebaut werden, an denen der Bedarf am größten ist. Beim Thema Inklusion sind wir ein gutes Stück vorangekommen. Nach der Abschaffung der Förderschulpflicht 2017 haben wir mit der neuerlichen Schulgesetzänderung 2022 ein Letztentscheidungsrecht der Schulaufsicht durchgesetzt, das dann greift, wenn innerhalb eines Kooperationsverbunds keine Einigung über den Ort der inklusiven Beschulung erzielt wird. Dadurch soll verhindert werden, dass Familien von Schule zu Schule geschickt werden und das Kind am Ende ohne Schulplatz dasteht, weil sich niemand in der Lage sieht, es aufzunehmen. Künftig wollen wir die eingerichteten Kooperationsverbünde verstetigen und wohnortnah in allen Förderschwerpunkten eine inklusive Beschulung absichern. Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und damit auch Aufgabe für alle Schulen und Schularten gleichermaßen. Wir wollen deshalb auch Gymnasien für eine an individuellen Lernzielen ausgerichtete Unterrichtung (lernzieldifferenten Unterricht) öffnen. Erfolgreichen Absolvent*innen der Schulen mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung wollen wir den Hauptschulabschluss zuerkennen. Wir setzen uns dafür ein, dass inklusiv arbeitende Schulen pauschale Zuweisungen erhalten, die sie nach Bedarf vor Ort in zusätzliche räumliche oder personelle Kapazitäten investieren können, in Ergänzung zu Gewichtungsfaktoren bei der Klassenbildung und Integrationsstunden.

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