»Deutscher Schwerhörigenbund e.V.«
Frage 7

Wie werden Sie sich bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) dafür einsetzen, dass Menschen mit einer starken Hörbehinderung als erheblich eingeschränkt in mehreren Lebensbereichen gelten und somit als leistungsberechtigt anerkannt werden (siehe § 99 BTHG)?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 18.07.2024:

Die Ziele des Bundesteilhabegesetzes müssen noch besser umgesetzt werden. Wir setzen wir uns für ein inklusives Sachsen ein, in dem jeder Mensch vollständig und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, dass die Kriterien zur Leistungsberechtigung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Das BTHG muss eine faire und umfassende Anerkennung von Menschen mit Hörbehinderungen gewährleisten.

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