Einige Bundesländer haben in den letzten Jahren per Gesetz Schöff*innen vom Amt ausgeschlossen, wenn sie religiös konnotierte Bekleidung, also Kopftuch oder Kippa trugen. Planen Sie dies auch für Sachsen?
Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 17.07.2024:
Nein, wir planen keinen pauschalen Ausschluss von Schöff*innen aufgrund religiös konnotierter Kleidung.
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