»Deutsche Kinderhilfe e. V.«
Frage 2

Durch die Istanbul-Konvention wurde die Abwehr von Gefahren für Frauen und Kinder und ihre Prävention staatliche Pflichtaufgabe. Doch in Sachsen gibt es nicht genügend Frauenhausplätze, um ALLEN schutzsuchenden Frauen und Kindern Zuflucht zu bieten. Wie wollen Sie diesen Notstand beseitigen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 08.07.2024:

Für uns BÜNDNISGRÜNE hat die Umsetzung der Istanbul-Konvention höchste Priorität und wir konnten die Novelle des »Landesaktionsplan Instanbul-Konvention« im Kabinett beschließen lassen. Dadurch ist die Staatsregierung ressortübergreifend verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder verbindlich umzusetzen. Außerdem haben wir uns in dieser Legislatur bereits erfolgreich für eine Verdreifachung der finanziellen Mittel für den Gewaltschutz eingesetzt. Zur Verstetigung dieser Maßnahmen braucht es die Stabilisierung der finanziellen Mittel, für die wir uns aus voller Überzeugung einsetzen werden. Damit wollen wir die Schutzplätze noch weiter ausbauen, um so Aufnahmestopps zukünftig zu verhindern. Außerdem gilt es, die Personalschlüssel anzupassen und bessere Betreuung und Unterstützung besonders schutzbedürftiger Gruppen zu gewährleisten, z.B. von Frauen mit Behinderungen. 
Durch ein Landesgewaltschutzgesetz wollen wir landesweit einheitliche Rahmenbedingungen für den Gewaltschutz schaffen, und auch die Prävention stärken. Außerdem setzen wir uns für eine Erhöhung der Beratungskapazitäten ein und wollen Fachkräfte aller Professionen, die mit Betroffenen und Täter*innen arbeiten, systematisch und obligatorisch schulen.

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