Es ist ein Erfolg, dass es endlich auch in Sachsen Schulen des längeren gemeinsamen Lernens (Gemeinschaftsschulen und Oberschulen+) gibt. Diesem ersten Schritt für längeres gemeinsames Lernen müssen weitere folgen. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen mehr Schulen des längeren gemeinsamen Lernens – sowohl in den kreisfreien Städten als auch in den Landkreisen. Die hohen Anmeldezahlen der Gemeinschaftsschulen dokumentieren das große Interesse der Familien.
Wir setzen uns dafür ein, die hohen Hürden bei der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ in Schulgesetz und Schulordnung abzusenken. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen dafür die Zügigkeit von Gemeinschaftsschulen und Oberschulen+ anpassen, um mehr Schulen des längeren gemeinsamen Lernens zu ermöglichen. Alternativ müssten die schulgesetzlich geregelten Ausnahmefälle umfassender und gezielter als bisher für die Ermöglichung von Gemeinschaftsschulen genutzt werden, etwa durch Anerkennung einer überregionalen Bedeutung der Schule oder aus besonderen pädagogischen Gründen. An Gemeinschaftsschulen wäre aus unserer Sicht eine sinnvolle Klassen- und Kursbildung auch bei einer Dreizügigkeit in Klasse 5 möglich. Die Festlegung auf eine maximale Zweizügigkeit setzt auch der weiteren Verbreitung der Oberschule+ zu enge Grenzen, die wir aufheben wollen. Weiterentwicklungsbedarf besteht auch in der Schulordnung: Der im Schulgesetz formulierte Anspruch eines „gemeinsamen Bildungsgangs“, in dem die Schüler*innen über die Primarstufe hinaus entsprechend ihrer Leistungsmöglichkeiten vorwiegend im binnendifferenzierten Unterricht individuell gefördert werden, bildet sich in dieser Form nicht vollumfänglich in der Schulordnung ab.
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