»Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen e. V.«
Frage 4

Ab 1.7.2024 soll die Lkw-Maut auch auf Fahrzeuge des gewerblichen Gütertransports im Bereich von 3,5 bis 7,5 t technisch zul. Gesamtmasse erhoben werden. Wie stehen Sie zur Ausnahmeregelung im Rahmen der Handwerkerregelung für den GaLaBau?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 24.07.2024:

Die Ungleichbehandlung der Gartenbau- und Landschaftsbaubetriebe sowie dienstleistenden Gärtner und Handelsbaumschulen in Bezug auf die geplanten Ausnahmen für verschiedene Handwerksberufe lehnen wir strikt ab. Auch für den Garten- und Landschaftsbau braucht es eine Mautbefreiung, denn sie sind ein bedeutender Teil unseres sächsischen Handwerks. Ein Rechtsgutachten kommt zu dem selben Schluss. Bundesminister Cem Özdemir hat sich von Anfang für eine Gleichbehandlung stark gemacht und auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat Verkehrsminister Wissing (FDP) zu einer Korrektur aufgefordert. Wir unterstützen Sie in Ihren Forderungen.

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