»LAG Gewaltfreies Zuhause Sachsen e.V.«
Frage 4

Werden Sie für von Gewalt betroffene suchtkranke und psychisch kranke Frauen in der kommenden Legislatur ein auf ihren Bedarf angepasstes Hilfenetz schaffen, damit auch sie versorgt werden können? Wenn ja, wie?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 22.07.2024:

Ja, werden wir. Wir haben in dieser Legislatur das Sächsische Psychsisch-Kranken-Hilfe-Gesetz beschlossen. Mit dieser Reform wurde die psychiatrische Versorgung auf moderne wissenschaftliche Standards gebracht. In vielen Landkreisen und kreisfreien Städten haben sich bereits gute Hilfsangebote bedarfsabhängig etabliert. Angepasste Hilfsangebote für von Gewalt betroffene, suchtkranke und psychisch kranke Frauen können die kreisfreien Städte und Landkreise in diesem neuen gesetzlichen Rahmen etablieren. Uns ist es wichtig, dass schutzbedürftige Frauen mit besonderen Bedarfen auch passgenaue Angebote erhalten. Deshalb wollen wir finanziell geförderte Landesprojekte, eine bedarfsgerechte Anpassung des Personalschlüssels, den Ausbau der Barrierefreiheit und insbesondere die Zusammenarbeit der Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen mit weiteren Hilfsangeboten, sowohl vom Land, als den Kommunen als auch der Freien Träger stärken. All dies hilft bürokratische Hürden für die Frauen abzusenken, um Hilfsangebote wahrzunehmen. Wir setzen uns außerdem für eine Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte ein, hier nach den Bedarfen ihrer Einwohner*innen eigene Angebote zu schaffen.

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