Als BÜNDNISGRÜNE setzen wir uns für eine starke Kinder- und Jugendhilfe ein, um sicherzustellen, dass alle jungen Menschen im Freistaat die gleichen Chancen auf ein gesundes und glückliches Aufwachsen haben. In der Fortschreibung des Landesjugendhilfegesetzes sehen wir zwei wichtige Schwerpunktthemen:
• Wir wollen uns dafür einsetzen, die Leistungen der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII im Landesjugendhilfegesetz zu verankern.
• Mit der dritten Stufe des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz soll ab 2028 die Gesamtzuständigkeit für alle jungen Menschen mit oder ohne Behinderungen bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe liegen. Daher sollen Regelungen zur inklusiven Leistungserbringung im Landesjugendhilfegesetz aufgenommen werden.
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