Gewerkschaftsfreiheit Wird sich ihre Partei in der kommenden Legislatur für die Gewerkschaftsfreiheit inhaftierter Arbeiter*innen einsetzen? Wenn ja, wie?
Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 09.08.2024:
Die Vereinigungsfreiheit ist grundrechtlich nach Art. 9 Abs. 1 GG gesichert, hinter dem wir voll stehen.
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