»Bündnis Ökolandbau Sachsen«
Frage 3

Umbau der Tierhaltung: Wie stellen sie in Sachsen die Eigenversorgung mit tierischen Erzeugnissen sicher? Welche finanziellen Mittel werden vom Freistaat für den Umbau der Tierhaltung bereit gestellt? Setzen sie sich in Sachsen für die ökologische Schweinehaltung unter Betrachtung der ASP ein?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 01.08.2024:

Tierhaltung ist für die Entwicklung der ländlichen Räume wichtig - cirka die Hälfte der landwirtschaftlichen Arbeitsplätze befinden sich in diesem Bereich. Die Tierhaltung ist damit ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und Bindeglied der sächsischen Landwirtschaft. Die Erzeugung qualitativ hochwertiger, sicherer Lebensmittel unter sehr komplexen rechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen hat unsere höchste Wertschätzung. Eine sich selbst erhaltende und tragende Landwirtschaft, verknüpft mit der Haltung unterschiedlichster landwirtschaftlicher Nutztiere und einer funktionierende Kreislaufwirtschaft, sind uns ein wichtiges Anliegen. Dabei ist die flächengebundene Tierhaltung von besonderer Bedeutung: Sie sorgt für die Schließung regionaler Stoffkreisläufe, die Erhaltung von Grünlandstandorten und Offenlandschaften, die Verwertung von Neben- und Restprodukten der Lebensmittelindustrie sowie für die Förderung vielfältiger Fruchtfolgen. Grünlandbewirtschaftung birgt zudem ein erhebliches Potenzial für die Bindung von Kohlenstoff im Boden, für die Grundwasserneubildung, für die Verbesserung von Ökosystemleistungen und den Erhalt von Lebensräumen und Landschaften. Auch der Aufbau von Schlachtkapazitäten in der Region - mit kurzen Transportwegen - und die regionale Verarbeitung und Vermarktung sind uns wichtige Anliegen. Hier haben wir in der jetzigen Legislatur Konzepte und ganz konkrete Projekte für mobile Schlachtung angeschoben und wollen da weiter dranbleiben. Ein Ministerium kann keinen eigenen Schlachthof bauen und betreiben - wir wollen Initiativen dazu jedoch wirkungsvoll begleiten und bestehende ländliche Schlachtstellen unterstützen. Der Umbau der Tierhaltung wird durch verschiedene Instrumente von Bund und Land unterstützt: Wir haben in Ergänzung zu den bestehenden Bundesprogrammen in Sachsen die einzelbetriebliche Investitionsförderung auf den Weg gebracht. Damit wird eine 40 %-Förderung insbesondere für Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls möglich. Der Freistaat fördert hier vor allem Vorhaben zur Wettbewerbsfähigkeit sowie zum Klima- und Umweltschutz. Auch wurde das Baugesetzbuch für schweinehaltende Betriebe zur baulichen Anpassung der Haltungseinrichtung an die Stufen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes geändert und von Sachsen im Bundesrat unterstützt. Mit der Novelle der sächsischen Bauordnung haben wir auch bestimmte mobile Ställe genehmigungsfrei gestellt, was Kosten und Aufwand bei der Hühnerhaltung erspart. Wir führen auch die Förderung der Zuchtziele Gesundheit und Robustheit fort. Seit Ausbruch der ASP haben wir uns auf unterschiedlichen Ebenen für eine Auslauf- und Freilandschweinehaltung unter geeigneten Schutzmaßnahmen vor ASP-Eintragungen eingesetzt. Mehrfach haben wir bis zur EU-Ebene angeregt, die ASP als reine Wildtierseuche anzuerkennen. Wir bleiben da weiter dran. Hürden für die artgerechte Haltung und Freilandhaltung von Schweinen wollen wir abbauen und alternative Freilufthaltungsformen – wie z. B. Streuobstwiesen mit Weideschweinhaltung – fördern.

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