Wir BÜNDNISGRÜNE unterstützen eine Ausweitung der Beurlaubungsoption, die in § 19 SächsFrTrSchulG normiert ist. In den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2021/22 haben wir uns für eine Verlängerung von drei auf fünf Jahre eingesetzt, was jedoch keine Zustimmung fand. Neben einer längeren Zeitspanne für die Beurlaubung sollte aus unserer Sicht auch das Verfahren der „Freigabe“ von Beamtinnen und Beamten erleichtert werden und stärker auf deren Wunsch nach einer Tätigkeit an einer freien Schulen abstellen.
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