»DBSH Sachsen e.V.«
Frage 4

Pflichtpraktika im Studium der Sozialen Arbeit sind i.d.R. nicht vergütet und refinanziert. Dies führt zu prekären Lebenssituationen der angehenden Sozialarbeiter*innen. Inwieweit beabsichtigen Sie, eine verpflichtende Vergütung der Pflichtpraktika für angehende Sozialarbeiter*innen umzusetzen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 12.08.2024:

Studierende brauchen soziale Sicherung. Auf Bundesebene setzen wir uns daher für eine umfassende Reform der staatlichen Studienfinanzierung (BAföG) ein. BAföG muss (wieder) Bildungsgerechtigkeit fördern und sich an der finanziellen Lebensrealität der Studierenden – einschließlich Teilzeitstudium – anpassen. Auf Landesebene unterstützen wir die Studierendenwerke, die bedarfsgerecht ausgestattet sein müssen. Unser Ziel ist es, die Ausbildung der angehenden Sozialarbeiter*innen fachlich und finanziell so zu gestalten, dass sie tragfähig ist. Pflichtpraktika sind Bestandteil der Studienordnung und somit Teil der Ausbildung. Die Gestaltung dieser Studienordnung liegt jedoch aufgrund der Hochschulautonomie in der Verantwortung der jeweiligen Fakultäten, welche die notwendige Lernschritte und Kompetenzen im praktischen Handeln definieren.

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