»Mehr Demokratie e.V. Landesverband Sachsen«
Frage 3

Viele Bürgerbegehren sind aufgrund fehlerhafter Kostendeckungsvorschläge unzulässig. Das sorgt für Frust, zumal der Vorschlag in der Praxis keine Rolle spielt. Sind Sie dafür, dass der Kostendeckungsvorschlag durch eine amtliche Kostenschätzung ersetzt wird, die zum Bürgerentscheid vorgelegt wird?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 25.07.2024:

JA. Wir wollen mehr zulässige Bürger*innenbegehren. Ein Mittel hierfür ist eine Anpassung der Zulässigkeitsvoraussetzungen von Bürger*innenbegehren durch Reformierung des Kostendeckungsvorschlags. Viele Begehren scheitern jedoch auch an der mangelnder Rechtskenntnis. Kommunen und Bürger*innen wollen demnach besser über Zulässigkeitsvoraussetzungen beraten werden. Wir wollen eine Beratungsstelle für Demokratieförderung und Bürger*innenbeteiligung schaffen, um Beteiligungskompetenzen aufzubauen und Netzwerkarbeit zu stärken.

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