JA. Wir wollen mehr zulässige Bürger*innenbegehren. Ein Mittel hierfür ist eine Anpassung der Zulässigkeitsvoraussetzungen von Bürger*innenbegehren durch Reformierung des Kostendeckungsvorschlags. Viele Begehren scheitern jedoch auch an der mangelnder Rechtskenntnis. Kommunen und Bürger*innen wollen demnach besser über Zulässigkeitsvoraussetzungen beraten werden. Wir wollen eine Beratungsstelle für Demokratieförderung und Bürger*innenbeteiligung schaffen, um Beteiligungskompetenzen aufzubauen und Netzwerkarbeit zu stärken.
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