»Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.«
Frage 5

Wie sollen die politisch gewollten Kostensteigerungen, insbesondere für mehr Personal, zusätzliche Ausbildungsplätze und höhere Gehälter, refinanziert werden?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 26.06.2024:

Diese Frage bezieht sich auf Bundesrecht. Prinzipiell gehören Personalkosten und Ausbildungskosten zu den Kosten, die durch die Pflegeversicherung übernommen werden, in Form der pflegebedingten Aufwendungen und der Ausbildungsumlage. In der Tat ist die finanzielle Situation der Pflegeversicherung jedoch prekär, so dass auch die Kostenbelastung für die pflegebedürftigen Menschen und ihre Familien immer weiter steigt. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurden die Zuschüsse der Pflegeversicherung zu den pflegebedingten Eigenanteilen in stationären Einrichtungen um fünf bis zehn Prozent angehoben. Ebenso wurde das Pflegegeld sowie die Zuschüsse zu Leistungen von Pflegediensten um fünf Prozent erhöht. Zu Beginn des Jahres 2025 werden alle Leistungen der Pflegeversicherung erneut um 4,5 Prozent angehoben und im Jahr 2028 in Höhe der Kerninflation der vergangenen drei Jahre. Diese Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung entlasten die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen finanziell. Wir sind uns jedoch der Tatsache bewusst, dass all dies noch nicht ausreicht. Deswegen wurde gleichzeitig vereinbart, dass eine Arbeitsgruppe aus mehreren Ministerien unter Leitung des Bundesgesundheitsministeriums Empfehlungen für eine nachhaltige Finanzierung von Pflege erarbeiten soll.

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