Ein wichtiger Schritt hin zu einem inklusiven Schulsystem war die Abschaffung der Förderschulpflicht im Zuge der Schulgesetznovelle 2017. Ein Ziel der Einrichtung der Kooperationsverbünde war und ist es, eine wohnortnahe, inklusive Beschulung in allen Förderschwerpunkten zu gewährleisten. Mit der neuerlichen Schulgesetzänderung 2022 haben wir ein Letztentscheidungsrecht der Schulaufsicht verankert, das dann greift, wenn innerhalb eines Kooperationsverbunds keine Einigung über den Ort der inklusiven Beschulung erzielt wird. Dadurch soll verhindert werden, dass Familien von Schule zu Schule geschickt werden und das Kind am Ende ohne Schulplatz dasteht, weil sich niemand in der Lage sieht, es aufzunehmen. Um an den Schulen umfassende (mehrdimensionale) Barrierefreiheit herzustellen, wollen wir in barrierefreie Schulbauten ebenso verstärkt investieren wie in inklusive Lehr- und Lernmaterialien, Bildungsmedien und -technologien. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass inklusiv arbeitende Schulen pauschale Zuweisungen erhalten, die sie nach Bedarf vor Ort in zusätzliche räumliche oder personelle Kapazitäten investieren können, in Ergänzung zu Gewichtungsfaktoren bei der Klassenbildung und Integrationsstunden.
Auch außerhalb von Schule verfolgen wir BÜNDNISGRÜNE das Ziel einer inklusiven und gleichberechtigten Gesellschaft, etwa mit Blick auf die barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzung von außerschulischen Lernorten. Wir setzen uns dafür ein, dass Informationen in Leichter Sprache ebenso zur Verfügung stehen wie Gebärdendolmetscher*innen, deren Ausbildung wir verstärkt fördern wollen. Barrierefreiheit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von Anfang an in allen Lebensbereichen mitgedacht werden muss. Unser Ziel ist es, ein Sachsen zu gestalten, in dem jeder Mensch vollständig und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann.
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