Wir BÜNDNISGRÜNE unterstützen eine gendersensible Sprache, auch unter Nutzung von Sonderzeichen, und kritisieren diesbezügliche Verbote im schulischen Kontext. Wir teilen das Anliegen, Gleichberechtigung auch über die Sprache zu fördern und alle sichtbar zu machen – anstatt sie nur „mitzumeinen“. Natürlich sind Schulen an das Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung gebunden. Gleichzeitig entwickelt sich Sprache weiter und muss sich weiterentwickeln, um Diskriminierungen abzubauen und Gleichstellung zu fördern. Der zweite diesbezügliche Erlass des Kultusministeriums im Sommer 2023 hat für große Verunsicherung gesorgt, sowohl an den Schulen als auch bei den nun ebenfalls adressierten „Dritten“. Wir verfolgen das Thema weiterhin aufmerksam. Zuletzt kam die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes zu der Einschätzung, dass bei einem „Gender-Verbot“ Grundrechte berührt sein könnten. Zudem unterliegen die Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung einer fortwährenden Überprüfung und es wurde festgehalten, dass die Verwendung von Sonderzeichen „nicht empfohlen“ wird, in höheren Schulstufen aber durchaus thematisiert und reflektiert werden kann. Ferner heißt es, dass die weitere Schreibentwicklung beobachtet wird, „denn geschlechtergerechte Schreibung ist aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung noch im Fluss.“ Wir werden uns mit einem schlichten Verbot nicht zufrieden geben und unterstützen eine Klärung, im Zweifelsfall auch auf dem Rechtsweg.
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