»Sächsischer Landesverband der Kita-und Schulfördervereine (SLSFV) e.V.«
Frage 5

Unterstützen Sie die Befreiung von Gebühren und Kosten für gemeinnützige Kita- und Schulfördervereine bei Registersachen und Veröffentlichungen? Wie wollen Sie das unterstützen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 24.07.2024:

Gemeinnützige Vereine sind Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements. Dieses gilt es anzuerkennen und zu fördern. Deshalb unterstützen wir BÜNDNISGRÜNE die Befreiung von Gebühren und Kosten für gemeinnützige Kita- und Schulfördervereine. Seit 2019 müssen gemeinnützige Vereine keine Gebühren mehr für die Verfahren zur Ersteintragung im Vereinsregister und für spätere Eintragungen, wie beispielsweise Satzungsänderungen, bezahlen. Dank einer Änderung des sächsischen Justizgesetzes entfallen die bisher notwendigen Zahlungen an die Landeskasse. Ebenso gab es 2021 auf Bundesebene Erleichterungen im Zuge der Novelle des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz: Gemeinnützige Vereine müssen sich nicht mehr gesondert im Transparenzregister anmelden, die Beantragung und der Nachweis der Gemeinnützigkeit für eine Gebührenbefreiung wurden vereinfacht. Weitere Änderungen der Abgabenordnung liegen in Zuständigkeit des Bundes und können nur dort angepasst werden.

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