»Ingenieurkammer Sachsen«
Frage 1

In den letzten Jahrzehnten haben die Kammern viele originäre Aufgaben als unverzichtbare Partner der (Bau-)Verwaltung übernommen. Um eine Finanzierung und damit kontinuierliche Erledigung dieser Aufgaben zu gewährleisten, ist die Einführung einer gesetzlichen Mitgliedschaft zwingend notwendig.


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 09.08.2024:

Für alle in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure Eingetragenen gilt die gesetzliche Pflicht bereits. Eine Ausweitung auf alle anderen in den verschiedenen Listen geführten Ingenieurinnen und Ingenieure ist vorstellbar. Viele Absolventinnen und Absolventen von Ingenieurstudiengängen sind beispielsweise als Angestellte in teils fachfremden Tätigkeitsfeldern aus unserer Sicht nicht zu einer Pflichtmitgliedschaft zu verpflichten.

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