Die finanzielle Berücksichtigung des unternehmerischen Risikos und des betrieblichen Wagnisses kann durch verschiedene Maßnahmen erfolgen.
Mit dem Wachstumschancengesetz hat die Bundesregierung die Möglichkeiten zum Verlustvortrag bei der Einkommensteuer verbessert, um Anreize für Investition zu erhöhen.
Der Freistaat bietet zudem unterschiedliche Investitions- und Betriebsmitteldarlehen zu attraktiven Konditionen für den Mittelstand an, um die Innovationstätigkeit zu stärken.
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