»Landeselternvertretung des Verbandes deutscher Musikschulen Landesverband Sachsen e.V.«
Frage 1

Wie begegnen Sie dem „Herrenberg-Urteil“ des BSG? Demnach dürfen keine Honorarkräfte mehr beschäftigt werden. Die Kosten für Festanstellungen können nicht getragen werden. Ohne Erhöhung der Fördermittel müssen Angebote deutlich reduziert und auf wenige fest angestellte Kräfte beschränkt werden.


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 08.07.2024:

Wir BÜNDNISGRÜNE respektieren das Urteil und unterstützen den Wunsch von Lehrkräften nach festen Arbeitsverträgen und sicheren Beschäftigungsperspektiven. Für die Musikschulen ist es ein wichtiger Schritt zur Fachkräftesicherung. Bei der Umstellung ist zu beachten, dass eine faire Beschäftigung etabliert wird und nicht prekäre Selbstständigkeiten in ebenso prekäre oder nicht der Qualifikation angemessene Festanstellungen überführt werden. Aus dem Gerichtsurteil lässt sich nicht ableiten, dass Honorarbeschäftigung bei Lehrtätigkeit gar nicht mehr möglich ist. Vielmehr wurden für die zu treffenden Einzelfallentscheidungen die Kriterien für das Vorliegen einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung geschärft. Aus unserer Sicht sollten ergänzende Möglichkeiten erhalten bleiben, für all die Lehrkräfte, die außerhalb der Musikschule zu einem wesentlichen Anteil selbständige künstlerische Tätigkeiten ausführen und ihren Zugang zur Absicherung über die Künstlersozialkasse nicht verlieren wollen. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns dafür ein, dass die Angebote an Musikschulen im gleichen Umfang erhalten und die Kosten für den Unterricht bezahlbar bleiben. Dafür wird die durch das Urteil angestoßene Umstellung eine finanzielle Verstärkung der Musikschulen benötigen. Auf Landesebene werden wir uns, so wie bisher auch, weiterhin dafür einsetzen. Wir streben eine Grundfinanzierung/institutionelle Förderung an, die nicht von Förderung zu Förderung stolpert und entsprechende Unsicherheiten für Personal und Projekte mit sich bringt.

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