»BUND Sachsen«
Frage 6

Stimmen Sie zu? Wir fordern die Verbesserung des Gewässerzustandes bei Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie für 100 % der Gewässer statt bisher 7 % möglichst bis 2027. Und ein Hochwasserrisikomanagement, das vorsorgend den Gewässern mehr Raum gibt und weniger auf technischem Wege abläuft.


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 11.06.2024:

Dieser Forderung schließen wir BÜNDNISGRÜNEN uns an. Unsere Gewässer geraten durch die fortschreitende Klimakrise sowie zunehmende Nutzungsanforderungen zunehmend unter Druck. Gleichzeitig erbringen Gewässer insgesamt, insbesondere aber naturnahe Flüsse und Auen unzählige und unschätzbare ökologische Leistungen für uns Menschen, die weit über das Thema Naturschutz hinausgehen. Wir wollen daher die Arbeit, die wir 2019 mit dem sächsischen Auenprogramm begonnen und im Laufe der Legislatur etwa durch den Antrag 7/7253 (Auenprogramm realisieren und Renaturierung von Fließgewässern konsequent umsetzen) verstetigt haben, fortführen und erweitern. Das bisher erreichte Tempo wird nicht genügen, um bis 2027 alle Gewässer in einen guten ökologischen und guten chemischen Zustand zu bringen. Die teilweise im Wege stehenden Zielkonflikte zwischen Auenschutz, Landwirtschaft und Hochwasserschutz müssen daher dringend gelöst werden. Biodiversität und der Erhalt auentypischer Lebensräume sollen dabei oberste Priorität bekommen. Da in einem Rechtsstaat Eigentumsrechte an Flächen nicht einfach entzogen werden können, braucht es dafür vor allem Verhandlung und Ausgleich. Dafür schlagen wir die Schaffung eines Flächenpools vor, durch den kreis- und ressortübergreifend der Zugriff auf notwendige Grundstücke bzw. eventuelle Tauschflächen koordiniert werden kann. Außerdem haben wir uns für ein Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand für Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und Gewässerrenaturierung ausgesprochen, das mit der Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes für Kommunen ermöglicht wird (https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=16341&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined). Des Weiteren benötigen wir mehr Personal zur Koordinierung des Auenprogramms, wofür wir uns auch bei den kommenden Haushaltsberatungen stark machen werden. Das Gleiche gilt für Projektträger vor Ort, die Auenprojekte starten und umsetzen - von Vereinen über Verbände bis zu den Gemeinden selbst. Für sie braucht es Fördermittel und Ansprechpartner für den Schutz und die Pflege der dann wiederhergestellten Auen. Auch vorhandene Auen befinden sich oft in einem schlechten Erhaltungszustand. Die Naturschutzverbände sind hier gute Partner, wenn es um Bewirtschaftung und begleitende Umweltbildung geht. Aber auch diese Organisationen arbeiten überwiegend ehrenamtlich und brauchen entsprechende Unterstützung, zum Beispiel für erleichterten Flächenerwerb. Und schließlich benötigen wir Investitionsmittel, um die Maßnahmen zu finanzieren. Die Millionen des Auenprogramms müssen zur Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie in den kommenden Haushalten kontinuierlich fortgeschrieben werden. Positivbeispiele wie Spreeabschnitte bei Neudorf oder Lömischau gibt es, dies gilt es weiter auszubauen.

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