Um mittelfristig eine Kapazitätsanpassung/erweiterung in den Zügen zu erreichen, braucht es a) die entsprechenden Zielsetzungen in einem Landesnahverkehrsplan, der dringend in der nächsten Legislatur zu entwickeln ist, b) zusätzliche finanzielle Ressourcen, c) bei Neuausschreibung der Verkehrsverträge durch die Zweckverbände: Anpassung der Sitzplatzkapazitäten einschließlich der Möglichkeit, die Kapazitäten für eine gesteigerte Nachfrage zu erweitern und d) ggf. die Erweiterung von Bahnsteiglängen.
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