Unser Ziel ist eine inklusive frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung im gesamten Freistaat. Wir haben mit der Kitagesetz-Novelle die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung als Regelfall verankert und so Inklusion zum Ziel und zur Aufgabe aller Einrichtungen gemacht. Bei der Bemessung der Personalschlüssel und bei der baulichen Gestaltung und Ausstattung der Einrichtung ist dem besonderen Förderbedarf von Kindern Rechnung zu tragen. Sofern es für die individuelle Förderung keiner heilpädagogischen Einrichtung bedarf, ist einer inklusiven Bildung, Betreuung und Erziehung stets der Vorzug zu geben. Bis August 2024 ist das Kultusministerium beauftragt, in einem Bericht aufzeigen, wo wir in puncto inklusive Kita stehen und welche Bedarfe es bei der inhaltlichen Weiterentwicklung gibt. Wir BÜNDNISGRÜNE stellen insbesondere die Kita-Integrationsverordnung auf den Prüfstand. Obwohl „Barrierefreiheit“ viele Dimensionen hat, definiert die Integrationsverordnung diese vor allem räumlich, was die unterschiedlichen und ggf. zusätzlichen Bedarfe und Bedürfnisse der Kinder nicht immer adäquat abbildet. Aus unserer Sicht gilt es zu vermeiden, dass durch die Ausweisung einer bestimmten Zahl von Integrationsplätzen – mitunter allein aufgrund räumlicher Ressourcen und unabhängig vom konkreten individuellen Bedarf – Kinder bestimmte Einrichtungen nicht besuchen können oder bei später festgestelltem Eingliederungsbedarf die Kita wechseln müssen. Bei allen Entscheidungen müssen das Kindeswohl und der Vorrang der Inklusion gegenüber der heilpädagogischen Betreuung im Mittelpunkt stehen und handlungsleitend sein.
Für wirklich inklusive Kitas braucht es neben ausreichend räumlichen, personellen und finanziellen Ressourcen auch Änderungen in der Ausbildung künftiger Erzieherinnen und Erzieher. Hier müssen diagnostische und inklusionsbezogene Kompetenzen sowie Mehrsprachigkeit stärker adressiert werden. Bis dies verankert ist, brauchen wir mehr Fachkräfte mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation. Dazu muss der Zugang zur Qualifizierung erleichtert werden, einschließlich einer Übernahme der Kosten.
Wir BÜNDNISGRÜNE streiten für eine zielgerichtete Unterstützung von Kitas mit besonderen Bedarfen. Neben einer auskömmlichen Grundfinanzierung setzen wir uns für zusätzliche, sozialindizierte Landeszuschüsse ein (unter Berücksichtigung sozialräumlicher und einrichtungsspezifischer Daten), um auf besondere Bedarfe vor Ort reagieren zu können. Dies kann über Budgets, d.h. pauschalierte, zweckgebundene Zuweisungen, oder zusätzliche Stundenkontingente erfolgen. Besondere Bedarfe ergeben sich etwa in Einrichtungen mit vielen Integrationskindern oder Kindern mit Flucht- und Migrationserfahrung. Hier leistet Kita-Sozialarbeit wie im Programm „KINDER STÄRKEN 2.0“ einen wertvollen Beitrag, weshalb wir sie verstetigen und ausbauen wollen. Es ist wichtig, rechtzeitig vor Ende der ESF-Förderperiode zu prüfen, wie der Einsatz von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in Kitas künftig finanziert werden soll.
Das Landesprogramm „Alltagsintegrierte sprachliche Bildung“ wollen wir etablieren und landesweit umsetzen. Kitas sind zudem Treffpunkte im Sozialraum. Wir wollen sie als Anlaufpunkte und Orte der Bildung, Betreuung und Erziehung öffnen und stärker mit Angeboten der Familienbildung verzahnen. Wir unterstützen den weiteren Ausbau von Kinder- und Familienzentren.
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