Bei der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden und öffentlichen Orten soll das Zwei-Sinne-Prinzip konsequent eingehalten werden. Warnsignale, wie z.B. Feueralarme, müssen barrierefrei sein und damit sowohl hör- als auch sichtbar erfolgen. Dies kann durch Warn-Apps oder Alarmlichter passieren. Wir wollen Architekt*innen unterstützen, barrierefrei zu bauen. Barrierefreiheit soll von Anfang an beim Neubau von Gebäuden mitgedacht und stärker in der Sächsischen Bauordnung verankert werden. Ziel ist ein beschleunigter Ausbau und die Erweiterung der barrierefreien Infrastruktur insbesondere im ländlichen Raum.
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