»Deutscher Schwerhörigenbund e.V.«
Frage 5

In welchem Umfang werden Sie sich dafür einsetzen, dass das „Zwei-Sinne-Prinzip“ durch das Angebot von visuellen Informationssystemen und Warnsignalen an öffentlichen Orten wie Gebäuden und Bahnhöfen sowie in Pflegeeinrichtungen gefördert wird?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 18.07.2024:

Bei der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden und öffentlichen Orten soll das Zwei-Sinne-Prinzip konsequent eingehalten werden. Warnsignale, wie z.B. Feueralarme, müssen barrierefrei sein und damit sowohl hör- als auch sichtbar erfolgen. Dies kann durch Warn-Apps oder Alarmlichter passieren. Wir wollen Architekt*innen unterstützen, barrierefrei zu bauen. Barrierefreiheit soll von Anfang an beim Neubau von Gebäuden mitgedacht und stärker in der Sächsischen Bauordnung verankert werden. Ziel ist ein beschleunigter Ausbau und die Erweiterung der barrierefreien Infrastruktur insbesondere im ländlichen Raum.

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