Die Agrarzahlungen sollen zukünftig grundsätzlich an gesellschaftliche Leistungen gekoppelt werden und nur noch für Leistungen ausgehändigt werden, die positive Wirkungen für Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz erbringen. Viele Landwirt:innen sind bereit, sich dafür zu engagieren und sollen daher mit einem finanziellen Anreiz angemessen ausgestattet werden, sodass sie bei fairen Preisen für Lebensmittel und die erbrachten Umweltleistungen tragfähige Einkünfte erzielen können.
Bei den aktuellen Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 wurde sich gegen die Stärkung von Klima- und Umweltmaßnahmen ausgesprochen, trotz vielfältiger Forderungen von wissenschaftlicher Seite aus und entgegen der Wünsche der Zivilgesellschaft. Diese Forderungen für eine konsequente Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik unterstützen wir.
Die zweite Säule der GAP war und ist seit Jahren unterfinanziert. Die vorgeschlagene EU-weite Kürzung der zweiten Säule stellt für uns eine enorme und nicht zielführende Schwächung der gezielten Förderung der Bereiche mit der höchsten Gemeinwohlleistung (landwirtschaftliche Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen, Ökolandbauförderung, ländliche Entwicklung und regionale Vermarktung) dar. In der nächsten Förderperiode wollen wir die Agrarförderung so aufstellen, dass EU-weit gleichermaßen Umwelt, biologische Vielfalt, Tierschutz und wirtschaftliche Perspektiven für bäuerliche Betriebe und ländliche Gemeinschaften berücksichtigt werden.
Wir wollen außerdem auf eine Vereinfachung der GAP und eine Versachlichung der Debatte hinwirken. Das bisher praktizierte Zwei-Säulen-System aus Einkommensunterstützung und ökologischen Prämien ist kaum noch beherrsch- und nachvollziehbar und sollte stattdessen in einem einfachen und verständlichen System nach der Maßgabe „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ bereitgestellt werden. Notwendig ist dafür die Einführung eines simplen Punktesystems, mit dem die Prämien pro Betrieb einfach und transparent beantragt und ausgezahlt werden können.
Alle Abläufe rund um die Förderung wollen wir zudem noch stärker digitalisieren und für eine verlässliche Funktionsfähigkeit dieser Verfahren sorgen. Auch dafür sollte die Umsetzung zukünftig deutschlandweit einheitlich - am besten zentral gesteuert durch den Bund - erfolgen. Sachsen sollte dafür einem solchen länderübergreifenden Verbund für eine einheitliche informationstechnische Umsetzung beitreten. Dazu erforderliche Mittel sind in die kommenden Haushalte einzuplanen.
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