»Sächsischer Volkshochschulverband e.V.«
Frage 6

Gemäß UN-Behindertenrechtskonvention haben auch vhs den Auftrag, allen Menschen den Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Wie wird Ihre Partei vhs in die Lage versetzen, Barrieren weiter abzubauen und das Recht auf Teilhabe für alle im Sinne der Teilhabe-Richtlinie zu verwirklichen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 29.04.2024:

Gemäß UN-BRK ist sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben, es müssen angemessene Vorkehrungen getroffen werden. In der WbFöVO wird für (förderfähige) Maßnahmen der Weiterbildung vorausgesetzt, dass sie entsprechend der örtlichen Verhältnisse „so ausgewählt, organisiert und technisch eingerichtet werden, dass allen Interessierten, insbesondere Menschen mit Behinderungen oder geringen Grundkompetenzen, die Teilnahme ermöglicht wird“. Auch die Förderungswürdigkeit von Weiterbildungsträgern bzw. Bildungsinstitutionen ist an die Maßgabe gebunden, für alle Interessierten, insbesondere Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit geringen Grundkompetenzen, eine barrierefreie Teilnahme sicherzustellen. Uns BÜNDNISGRÜNEN ist dabei bewusst, dass Barrierefreiheit viele Dimensionen hat. Beginnend beim Abbau baulicher Barrieren sind auch technische, sprachliche oder kulturelle Hürden zu überwinden. Als Unterstützung leistet der Freistaat neben der Grundförderung auf Antrag einen Investitionszuschuss zur Verbesserung der Barrierefreiheit sowie einen Sonder- bzw. Innovationszuschuss für Bildungsprojekte in besonderem öffentlichen Interesse bzw. zur Stärkung des Innovationspotenzials der Weiterbildungseinrichtungen. Hier sehen wir Anknüpfungspunkte für die Förderung von Maßnahmen, die der Erschließung bisher unterrepräsentierter Zielgruppen dienen. Zwar hat sich die Weiterbildungsbeteiligung laut Länderzusatzstudie zum Adult Education Survey erhöht, allerdings vorrangig im Bereich der betrieblichen Weiterbildung. Insofern bleibt es unser Ziel und unsere Aufgabe, gerade im Bereich der allgemeinen Weiterbildung weitere Zielgruppen zu gewinnen, Zugänge zu erleichtern und die Inklusion in der Weiterbildung insgesamt zu stärken. Hierfür braucht es zudem mehr Weiterbildung und Sensibilisierung von Lehrpersonen in Bezug auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, wobei auch hier Barrieren und damit Barrierefreiheit mehrdimensional zu betrachten sind.

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