Wir BÜNDNISGRÜNE stehen für eine diskriminierungssensible Verwaltung. Deswegen wollen wir in der kommenden Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz einführen, das Betroffene auch in der Verwaltung besser schützt. Dies soll eine Ombudsstelle enthalten und zuständig für das Qualitäts- und Beschwerdemanagement sein. Damit die Ombudsstelle effektiv arbeiten kann, ist hier auf geeignetes Personal zu achten. Die Einführung soll von einer Werbekampagne begleitet werden, die wirksam auf das Angebot hinweist und ggf. Bewerber*innen schon bei der Bewerbung mitgegeben wird. Zudem muss besonders bei diesen Stellen auf diskriminierungssensible Ausschreibungen geachtet werden. Über ein Beschwerdemanagement hinaus soll jedoch durch ein aktives Angebot von Diversity-Trainings für alle Landesbediensteten auch dafür gesorgt werden, dass sich das Bewusstsein für Diskriminierungssensibilität auf allen Ebenen durchsetzt und der Abbau von Vorurteilen innerhalb der Personalverwaltung und bei den Vorgesetzten aktiv angegangen wird.
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